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Ersatzführerschein
 

Beschreibung

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist dann erforderlich, wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde.

In beiden Fällen müssen Sie eine Versicherung an Eides Statt abgeben, mit der Sie zum einen versichern, dass die Angaben im Antrag zu den Verlust- oder Diebstahlsumständen wahrheitsgemäß erfolgten, und zum anderen sich verpflichten, das verlorene oder gestohlene Führerscheindokument bei Wiederauftauchen unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben.

Ein Ersatzführerschein ist grundsätzlich formell und persönlich zu beantragen.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild  ohne Kopfbedeckung (35 x 45 Millimeter),
  • gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass),
  • ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis,
  • bei Verlust oder Diebstahl muss eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Führerscheins abgegeben werden.
  • Sofern der Führerschein nicht im Landkreis Altenkirchen ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich.

Terminvergabe

Zur Vermeidung von Wartezeiten können nach telefonischer Absprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter Termine gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich alle Anträge auf Erteilung, Erweiterung, Umschreibung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich und persönlich gestellt werden müssen. Auch die Beantragung einer Fahrerkarte sowie eines Fahrerqualifikationsnachweises ist über die Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Diese leitet alle Anträge nach Prüfung der Personendaten an die Kreisverwaltung Altenkirchen weiter.

Eine Vorsprache bei der Kreisverwaltung kann jedoch in folgenden Fällen erforderlich sein:

  • ­Verlustmeldung und Ersatzausfertigung eines gestohlenen/verlorenen Führerscheins,
    Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins (Klasse C/CE), Ausstellung eines internationalen Führerscheins
    Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Wolf (02681 - 81-2320)
  • Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins (nach bestandener Prüfung)
    Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Erlenbusch (02681-81-2324)
  • Vorlage eines MPU-Gutachtens im Rahmen der Neuerteilung
    Zuständige Sachbearbeiter: Herr Hilpisch (02681-81-2325, Herr Hörter (02681-81-2322)

Gebühren

65,30 Euro
 
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Behördennummer 115

Schnellzugriffe



Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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